Autor: Marc

  • Diktatur – Definition und Erklärung

    In einer Diktatur konzentriert sich die Macht auf einen einzelnen Akteuer in form einer Einzelperson, einer Personengruppe oder einer einzelnen Partei. Weiterhin ist diese Machtkonzentration keinen Kontrollmechanismen unterworfen und es gibt keine offene Opposition zur Macht, so dass es keinen Wettbewerb im System gibt. Zwar können in Diktaturen auch Wahlen stattfinden, doch sind diese nur…

  • Plebiszit – Bürgerentscheid Volksbegehren Definition

    Plebiszit ist eine Entscheidung in einem demokratischen System dann, wenn sie von allen Bürgern direkt getroffen wird und nicht über Vertreter / Repräsentanten. Das Wort Plebiszit stammt aus dem Lateinischen und setzt sich zusammen aus plebs = Volk und  scitum = Entscheid.  Es handelt sich also um die ursprüngliche Form der direkten Demokratie.  Plebiszite Entscheidungen…

  • Gewaltenteilung – horizontal, vertikal, zeitlich und sozial

    Gewaltenteilung beschreibt den Zustand der Dezentralisierung der Macht mit dem Ziel kontrollierte Herrschaftsverhältnisse im jeweiligen System zu gewährleisten. Klassisch zielt die Gewaltenteilung in der Demokratie auf den Erhalt der Freiheit und der Gleichheit ab, indem in der klassischen Gewaltenteilung auf das 3-Säulenprinzip zurückgegriffen wird. Die Idee der Gewaltenteilung ist vor allem John Locke und Montesquieu…

  • Withinputs Definition

    Als Withinputs bezeichnet man innersystemliche Erfahrungen, die Auswirkungen auf das System haben. In der Politik sind es die Selbsterfahrungswerte im administrativen politischen System, besonders auf der Ebene der Verwaltung, welche erneute Impulse im politischen Prozess in Gang bringen.

  • Proporzdemokratie Definition – Versäulung

    Proporzdemokratien sind demokratische Systeme in denen die Willensbildung nach Proporz als Entscheidungsprinzip gebildet wird. Satori bezeichnet dies auch als „Einhelligkeitsdemokratie“ oder ein anderer Begriff ist Konkordanzdemokratie. Ämter, Positionen und Willensbildung geschehen auf dem Wege der Verhandlung und werden Anteilsmäßig besetzt.

  • Mehrheitsprinzip Definintion

    Das Mehrheitsprinzip bedeutet, dass die Mehrheit in einem System ohne Einschränkungen ihren Willen durchsetzen kann und ohne Rücksichtnahme auf die Minderheit. Die Stimmen der Minderheit sind im reinen Mehrheitsprinzip nutz- und wertlos, da sie nicht zur Willensbildung beitragen. Das bedeutet, dass eine Regierung nach dem Mehrheitsprinzip alle Ämter und Entscheidungen ohne Teilnahme der Minderheiten besetzen…

  • Öffentliche Meinung Definition

    Mit dem Begriff der öffentlichen Meinung lässt sich die Ansicht aller Mitglieder einer Gesellschaft zu einem Thema darstellen, bzw. auch nur eines informierten und engagierten Teils einer Gesellschaft. Wichtig ist nach Satori dabei, dass diese Meinung „in der Öffentlichkeit verbreitet wird“. Schmidtchen definiert die Öffentliche Meinung als Gesamtheit aller Reaktionen in der Bevölkerung zu einem…

  • Macht – Definition und Erklärung

    Macht ist nach Max Weber, „jede Chance innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance besteht.“ Dieser nach Weber definierte Machtbegriff ist in seiner Art neutral, weil er jegliche Moral an den Machthaber oder die Legitimität der Macht außen vor lässt. Im normalen Gebrauch kommt der Definition Macht…

  • Buchrezension  – So arbeitet der Deutsche Bundestag – Buchkritik

    Buchrezension – So arbeitet der Deutsche Bundestag – Buchkritik

    „So arbeitet der Deutsche Bundestag“ wurde von Hermann J. Schreiner und Susanne Linn geschrieben, die beide leitende Funktionen innerhalb der Bundestagsverwaltung inne haben. Erschienen ist es 2007 in der 20. Auflage in der Neuen Darmstädter Verlagsanstalt und als Besonderheit soll erwähnt sein, dass es im Zuge des politischen Bildungsauftrags des Bundestags über die Internetseite http://www.bundestag.de…

  • Geschäftsordnung Deutscher Bundestag ( GOBT ) Stand 2006

    Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 26. September 2006 (BGBl. I S. 2210)

  • Die Debatte im Bundestag

    Der Deutsche Bundestag kennt eine Vielzahl von Redebeiträgen, die durch die Redner nach ihrer jeweiligen Regelung angewandt werden können. Anfangs soll dargestellt werden, wie die mündlichen Verhandlungen des Plenums rechtlich eingebunden sind, um dann einen Überblick über die einzelnen Beitragsarten und ihre Anwendung gegeben. Abschließend wird nochmals auf die Wahrnehmung der Plenumssitzungen in der Öffentlichkeit…

  • Studiengebühren in Europa

    Hier eine kurze Zusammenfassung zum Thema Studiengebühren in Europa. Aufgeteilt in den Bereich Studiengebühren im Europäischen Vergleich, Studiengebühren in Deutschland und danach folgend Studiengebühren anhand verschiedener europäischer Länder. Zuletzt noch ein kurzer Überblick über Studiengebührenmodelle und eine ausführliche Sammlung von Links zum Thema

  • Das Grundgesetz – GG – Übergangs- und Schlußbestimmungen Artikel 116 – 146

    XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen Artikel 116 [Begriff „Deutscher“; Wiedereinbürgerung von Verfolgten] (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.…

  • Das Grundgesetz der BRD – Der Verteidigungsfall Artikel 115a – 115l

    Xa. Verteidigungsfall Artikel 115a [Begriff und Feststellung] (1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.

  • Das Grundgesetz – GG – Art. 104a – 115 Das Finanzwesen

    X. Das Finanzwesen Artikel 104a [Das Tragen der Ausgaben von Bund und Ländern] (1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt. (2) Handeln die Länder im Auftrage des Bundes, trägt der Bund die sich daraus ergebenden Ausgaben. (3) Bundesgesetze,…

  • Das Grundgesetz – GG – Die Rechtssprechung – Artikel 92 – 104

    IX. Die Rechtsprechung Artikel 92 [Gerichtsorganisation] Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

  • Das Grundgesetz – GG – Art. 83 – 91 – Ausführung der Bundesgesetze

    VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung Artikel 83 [Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern] Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.

  • Das Grundgesetz – GG – Artikel 70 – 82 Die Gesetzgebung des Bundes

    VII. Die Gesetzgebung des Bundes Artikel 70 [Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern] (1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. (2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung.

  • Das Grundgesetz – GG – Artikel 62 – 69 Die Bundesregierung

    Artikel 62 – 69 Die Bundesregierung >Artikel 62 [Zusammensetzung] Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern. Artikel 63 [Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers]

  • Das Grundgesetz – GG – Der Bundespräsident Artikel 54 – 61

    V. Der Bundespräsident Artikel 54 [Wahl durch die Bundesversammlung] (1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. (2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. (3) Die Bundesversammlung besteht aus den…