Freistaat Bayern und Bedeutung

Freistaat – Begriff definiert und erklärt

Der Begriff Freistaat ist allgemein verbreitet und wird im Volksmund sehr oft als Name für Bayern verwendet. Es muss aber bezweifelt werden, dass die Mehrzahl der Bürger über die Bedeutung des Begriffs Freistaat informiert ist oder weitergehend mit dessen Bedeutung etwas anfangen kann. Dieser Beitrag soll über den Begriff Freistaat informieren und in verstänlicher Art und Weise eine Erklärung sein.

Freistaat Definition und Begriffserklärung

Der Ursprung des Begriffs Freistaat liegt im 19. Jahrhundert und bedeutet nichts anderes als ein von Monarchen befreites Land. Es ist ein deutsches Synonym für Republik. Freistaat kann aber nicht ausschließlich als Begriff für eine Staatsform, in der die Macht beim Volk liegt, verwendet werden, da dieser in der Vergangenheit auch auf die Staatsform der Rätedemokratie in München angewandt wurde.

Bundesländer führen die Bezeichnung heute vor allem noch aus traditionellem Ansinnen, haben dadurch aber nicht, wie oft vermutet, einen besondern Status im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland. Folgende Bundesländer führen diesen Begriff:

Freistaat Bayern
Freistaat Sachsen
Freistaat Thüringen

Das letzte Bundesland welches den Titel Freistaat ablegte war Baden bei seinem Zusammenschluss zu Baden-Württemberg im Jahr 1953.


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