Plebiszit – Bürgerentscheid Volksbegehren Definition

Plebiszit ist eine Entscheidung in einem demokratischen System dann, wenn sie von allen Bürgern direkt getroffen wird und nicht über Vertreter / Repräsentanten.

Das Wort Plebiszit stammt aus dem Lateinischen und setzt sich zusammen aus plebs = Volk und  scitum = Entscheid.  Es handelt sich also um die ursprüngliche Form der direkten Demokratie.  Plebiszite Entscheidungen ergänzen häuft repräsentative Demokratien, so gibt es zum Beispiel Bürgerentscheide und Volksbegehren.  Vorteile sieht man vor allem darin, dass es ein direkter Konsens über eine solche Entscheidung gefunden wird, bzw. in einem Volksbegehren Gegenstände direkt auf das politische Tablett transportiert werden können.  Ebenfalls können damit Reformen schneller in Auftrag gegeben werden.

Plebiszit, Bürgerentscheid und Volksbegehren

Nachteile in plebiszitären Systemen sind vor allem das herunterbrechen komplizierter Sachzusammenhänge auf einfache verständlichere Formen um die Gegebenheiten zu verdeutlichen. Es kommt dadurch zu weniger Expertenentscheidungen. Zweitens haben starke Bevölkerungsgruppen bei Plebiszit einen entscheidenden Vorteil durch ihre Größe, denn wer mehr Stimmen vereint kann auch mehr das Ergebnis zu seinen Gunsten beeinflussen. Die Beeinflussung der Wähler ist der nächste Kritikpunkt am Plebiszit, da die Massen relativ einfach dogmatisch beeinflusst werden können.

Beispiele für Staaten in denen Plebiszit eine bedeutende Rolle spielt sind die Schweiz mit ihren Bürgerentscheiden, sowie einzelne Staaten der USA. Ein aktuelleres Beispiel für einen Plebiszit war der Bürgerentscheid zu EU-Verfassung  in Frankreich.

In Deutschland gibt es den Plebiszit zwar in verschiedenen Formen auf kommunaler Ebene und auch in den Ländern ist der Plebiszit bekannt, allerdings auf Bundesebene wird nur ein Plebiszit vorgesehen in Artikel 29 GG, der die Neuregelung des Bundesgebiets vorsieht.  Ansonsten hatten die Verfassungsväter zu große Bedenken bei der Anwendung von Plebiszit.


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