Gewaltenteilung – horizontal, vertikal, zeitlich und sozial

Gewaltenteilung beschreibt den Zustand der Dezentralisierung der Macht mit dem Ziel kontrollierte Herrschaftsverhältnisse im jeweiligen System zu gewährleisten. Klassisch zielt die Gewaltenteilung in der Demokratie auf den Erhalt der Freiheit und der Gleichheit ab, indem in der klassischen Gewaltenteilung auf das 3-Säulenprinzip zurückgegriffen wird. Die Idee der Gewaltenteilung ist vor allem John Locke und Montesquieu zu verdanken. Die Gewaltenteilung gilt als eines der Hauptmerkmale für eine Demokratie als politisches System.

Gewaltenteilung wird in verschiedene Aspekte untergliedert: horizontal, vertikal, zeitlich und sozial

Gewaltenteilung – horizontal, vertikal, zeitlich und sozial

Horizontale Gewaltenteilung (klassische Gewaltenteilung):

In der klassischen Gewaltenteilung gibt es 3 Säulen der Macht: Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte). Diese 3 Einheiten sind durch Machtbeschränkung und Verbindlichkeiten verknüpft, dass sie zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Kontrolle verpflichtet sind. Dadurch wird ein Ausgleich zwischen den einzelnen Machtbereichen gewährleistet und die Gefahr eines Machtmissbrauchs sehr gemindert.

Vertikale Gewaltenteilung:

Vertikale Gewaltenteilung entspricht einer Verkleinerung des Systems auf Subsysteme, die in ihren Extremen von autonom bis arbeitsteilig handeln können. Die Vertikale Gewaltenteilung meint vor allem föderalistische System. Beispiele der beiden Extreme sind einerseits Deutschland für die Arbeitsteilung zwischen Länder- und Bundesebene, sowie Kanada für autonom arbeitende Länder. Verschiedene Betrachtungsweisen und Systemannahmen können auch zu weiterführenden vertikalen Gewaltenteilungen führen. So findet in Deutschland vertikale Gewaltenteilung nicht nur zwischen Bund und Ländern statt, sondern nach unten auch auf Ebene der Kommunen. Nach oben hin kann man innerhalb der Mitgliederschaft in der Europäischen Union ebenfalls eine vertikale Gewaltenteilung vermuten.

Zeitliche Gewaltenteilung:

Zeitliche Gewaltenteilung beschreibt den Zustand der auf Zeit durch Wahlen verliehenen Macht in einem demokratischen System zu Gunsten der Regierung. Dieser Macht steht die Opposition gegenüber und versucht mittels legitimierten Wege die zeitlich verliehene Macht auf sich zu ziehen. Dabei übt die Opposition eine Kontrollfunktion in Bezug auf die Regierung aus. Sobald die Regierung nicht mehr repräsentativ ist, transformiert die Opposition zur Regierung mittels Legitimation, d.h. die Opposition gewinnt die Wahlen und wechselt somit den Platz und die Eigenschaften mit der Regierung.

soziale Gewaltenteilung:

In einem demokratischen System konkurrieren immer mehrere Interessen miteinander, die nicht immer über die Parteien, Parlament oder Regierung artikuliert werden, sondern durch die einzelnen Interessenverbände vertreten werden. Diese ständige Konkurrenz der Kräfte beschreibt den Zustand der sozialen Gewaltenteilung. Dabei ist zu beachten, dass ein Aufstreben einer Einheit immer eine Gegenbewegung in einer konkurrierenden Einheit zur Folge hat, die wieder entkräftigend auf die erstärkende Einheit rückwirkt. Meist findet dieser Kampf um die Stellung der eigenen Gruppe und Meinung in den Medien statt. Dem Staat obliegt es hier vor allem auf die Einhaltung der Chancengleichheit und des Pluralismus zu achten.

Nicht zu vergessen bei der sozialen Gewaltenteilung ist die Isonomie (Gleichheit vor dem Gesetz),  welche eine der klassischen Grundlagen demokratischer Systeme darstellt.

Anderweitig findet die Diskussion statt, ob die Medien nicht eine eigene Gewalt in der Gewaltenteilung einnehmen. Diese 4. Gewalt würde außerhalb des klassischen legitimierten Systems stattfinden. Der Diskurs findet vor allem darüber statt, inwiefern die Medien immer noch die klassische Transportrolle einnehmen oder wie sehr sie sich zu selbstständigen Interessenvertretern entwickelt haben. Die Medien als 4. Gewalt beinhalten zudem die Gefahr einer Plutokratie, sobald die Massenmedien unter die Kontroller einiger weniger Akteure geraten.

Die Einteilung in die 4 Kategorien der Gewaltenteilung erfolgte nach Naßmacher, Hiltrud 2003: Politikwissenschaft. 5. Auflage, Lehr- und Handbücher der Politikwissenschaft, Oldenbourg

Thematisch sehr passend ist auch der Beitrag über Check and Balances hier auf der Seite.


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